Zwei einstweilige Verfügungen setzen Maßstäbe im europäischen Patentschutz

Die Auseinandersetzung um geistiges Eigentum in der Robotikbranche hat eine neue Dimension erreicht: Das Landgericht München I hat in zwei getrennten Verfahren einstweilige Verfügungen gegen die Ecovacs Europe GmbH und ein mit ihr verbundenes Unternehmen in China erlassen.

Auslöser waren Klagen des chinesischen Herstellers Roborock, der den Verletzungsanspruch auf zwei europäische Patente stützt. Dabei geht es um Kerntechnologien moderner Reinigungsroboter – insbesondere um eine modulare Gerätearchitektur sowie eine Anti-Verwicklungsstruktur für Bürstensysteme.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass mehrere in Deutschland vertriebene Modelle die geschützten Merkmale dieser Patente erfüllen.

Betroffene Modelle und rechtliche Folgen

Die Beschlüsse beziehen sich unter anderem auf Geräte der Serien
DEEBOT N20, X8 PRO OMNI, T30 PRO und T50.

Den betroffenen Unternehmen wurde untersagt, diese Produkte in Deutschland anzubieten, zu verkaufen, einzuführen oder zu verwenden. Darüber hinaus müssen alle betroffenen Geräte gesichert und aus dem Verkehr genommen werden, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung vorliegt.

Bei Zuwiderhandlungen drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro.

Signalwirkung für die Branche – ein neuer Fokus auf geistiges Eigentum

Die jüngsten Entscheidungen unterstreichen, dass sich der europäische Markt zu einem der wichtigsten Schauplätze für Patentfragen in der Robotik entwickelt.
Für Hersteller bedeutet das: Forschung und Entwicklung allein reichen nicht mehr – die rechtliche Absicherung eigener Technologien wird zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

Mit den Münchner Beschlüssen dürfte der Druck auf die Branche weiter steigen, Innovationsprozesse und Lieferketten sorgfältig auf bestehende Schutzrechte zu prüfen.


Hinweis: Die Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Gerichtsentscheidungen und Fachberichten. Eine abschließende Bewertung der Verfahren steht noch aus.

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